Ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) ist ein amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, welche ausgeführt (exportiert) werden sollen und sich aus eigenem Antrieb fortbewegen können. Die Gültigkeit eines Ausfuhrkennzeichens liegt zwischen 14 Tage und einem Jahr und kann selbst gewählt werden. Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit gültigem TÜV ausgestellt werden und bedarf einer Versicherungspolice.
Laufzeit
Ausfuhrkennzeichen sind möglich mit Laufzeiten zwischen 14 und 365 Tagen zugelassen werden.
Ausfuhrerklärungen
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Erledigung aller Formalitäten
Unser kompetentes Serviceteam berät Sie bezüglich Ihres Zoll- oder Exportkennzeichens
Druck des Kennzeichens
Aus unseren Anspruch an höchste Qualität drucken wir alle Kennzeichen für jeden Fahrzeugtyp
Kurzzeitkennzeichen
Unsere Dienstleiungen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug ist bei der Verwendung mit einem Kurzzeitkennzeichen keine gültiger TÜV/AU nötig. Zu erkennen sind Kurzzeitkennzeichen am gelben Balken rechts.
Versicherungskarte
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PKW Zulassung
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